Impressum

Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG

LAURAWOLFDESIGN
Laura Wolf

Gastwies 4A
83623 Dietramszell

Vertreten durch: Laura Wolf, Hochlandstrasse 8, 83623 Dietramszell

E-Mail:

 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Quelle: eRecht24

 

AGBs

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen LWD laura wolf design (nachfolgend als „LWD“ bezeichnet) und dem Auftraggeber ausschließlich. Diese sind Bestandteil auch aller zukünftigen Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn LWD ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Die hier aufgeführten Bedingungen gelten selbst dann, wenn LWD in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

 

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Jeder der LWD erteilte Auftrag ist ein sog. Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
  2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Druckdateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie beispielsweise die erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist. Die LWD ist Urheber sämtlicher Arbeiten, einschließlich aller Entwürfe, Reinzeichnungen, Druckdateien und digitaler Daten. Der LWD stehen damit insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche gemäß §§ 97 ff. UrhG zu.
  3. Alle Entwürfe,  Reinzeichnungen und Druckdateien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der LWD weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
  4. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich) verwendet werden. Die LWD räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Diese werden im Angebot festgehalten und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
  5. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der LWD und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars laut Vergütungstarifvertrag der AGD (Allianz deutscher Grafiker) gestattet. Bei einer über den Vertrag hinausgehende Nutzung steht der LWD ein zusätzliches angemessenes Honorar zu.
  6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
  7. Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  8. Die LWD ist bei sämtlicher Verwendung ihrer Arbeiten als Urheber mit dem Namen „laurawolfdesign.de“ zu nennen. Eine Verletzung dieser Bestimmung berechtigt LWD eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu fordern. Davon unberührt bleibt das Recht der LWD, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

§ 3 Vergütung

  1. Entwürfe, Reinzeichnungen und Druckdateien bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
  2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen und/oder Druckdateien geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
  3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so hat der Auftraggeber für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

 

§ 4 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

  1. Die Vergütung ist bei Lieferung der Entwürfe, Reinzeichnungen und Druckdateien nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  2. Werden die Entwürfe, Reinzeichnungen und Druckdateien in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er finanzielle Vorleistung, so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten.
  3. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

 

§ 5 Eigentum/Rückgabepflicht

  1. An den Entwürfen, Reinzeichnungen und Druckdateien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Sämtliche im Rahmen des Vertrages gefertigten Werkstücke, wie Entwürfe, Reinzeichnungen, Druckdateien, Fotografien, Lithofilme verbleiben im Eigentum der LWD und sind nach Aufforderung der LWD unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
  2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe und/oder Reinzeichnungen und/oder Druckdateien hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
  3. Die Versendung der gefertigten Werkstücke erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

§ 6 Herausgabe von Daten

  1. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Datenträger, Daten, digitale Daten, Dateien verbleiben im Eigentum der LWD. Die LWD ist verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträger, Dateien und Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  2. Hat die LWD dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der LWD verändert werden.
  3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
  4. Die LWD haftet außer für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträger, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

§ 7 Fremdleistungen

  1. Die LWD ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt. die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich der LWD hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
  2. Soweit in Einzelfällen Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der LWD abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber die LWD im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben. In diesem Falle sind die jeweiligen Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der LWD. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeiten solcher Vertragspartner ist ausgeschlossen, soweit diese nicht den gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  3. Die LWD übernimmt bei Fremdleistungen keine Gewähr dafür, dass die Fremdleistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden nicht mit Urheberrechten, Leistungsrechten oder sonstigen rechten Dritter belastet sind.

 

§ 8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

  1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen bezugnehmend auf das konkrete Angebot, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der LWD übergebenen Vorlagen, Unterlagen, Fotos etc. berechtigt ist und dass diese Vorlagen, Fotos etc. von rechten Dritter frei sind. Sollte der Auftraggeber entgegen der Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, so stellt der Auftraggeber die LWD von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

§ 9 Haftung

  1. Die LWD haftet gleich aus welchen Rechtsgrund nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die LWD auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die LWD bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  2. Für Fremdleistungen, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die LWD keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die LW kein Auswahlverschulden trifft. Die LWD tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
  3. Die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder der Verwendbarkeit der Arbeiten der LWD ist nicht Gegenstand des Vertrages. Dieser umfasst auch nicht die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten der LWD.
    Entsprechende Recherchen liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, so dass die LWD für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeit, sowie für die Neuheit und/oder Einzigartigkeit und/oder Schöpfungshöhe des Produkts nicht haftet.
  4. Mit der Freigabe der Entwürfe, Reinzeichnungen und Druckdateien durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische, funktionsmäßige und inhaltliche Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für derartige vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Reinzeichnungen und Druckdateien entfällt jede Haftung der LWD:

 

§ 10 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist der Sitz der LWD.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
  3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Gewollten weitestgehend entsprich